muse – musikschule – zusammen klingt’s besser

Entgeltordnung
muse-Entgelte und Vertragsdetails

Entgeltordnung

Unsere Musikschule finanziert sich aus Entgelten der Eltern, Zuschüssen vom Land und Kreis, sowie der kommunalen Zuschüssen der an der muse beteiligten Gemeinden und Ihren Spenden.

Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,

seit 46 Jahren gibt es unsere Musikschule Eppingen.
46 Jahre – da steckt nicht nur eine Menge Musik drin … 

Leider zeigt sich in diesem Jahr „das Mehr“ auch in unserer neuen, ab September 2024, gültigen Entgeltordnung.

Ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts („Herrenberg-Urteil“) hat entschieden, dass Honorarkräfte nicht mehr rechtssicher an Musikschulen arbeiten können. Dies hat zur Folge, dass alle Lehrkräfte der muse ab September in einer Festanstellung beschäftigt werden. (Link DLF Radiobeitrag)

Den Großteil der damit verbundenen höheren Personalkosten übernehmen unsere Mitgliedsgemeinden (Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt und Zaberfeld – ausgenommen Sulzfeld). Der verbleibende Restbetrag muss durch eine Anpassung der Entgelte ab September 2024 aufgebracht werden. Die neuen Mehreinnahmen kommen zu 100% der Bezahlung der Lehrkräfte zugute. Somit kann die muse weiterhin mit qualifiziertem Fachunterricht die Grundlage für eine nachhaltige Bildung und die lebenslange Beschäftigung mit Musik ermöglichen.

Was das im Detail bedeutet – entnehmen Sie bitte der folgenden neuen Entgeltordnung.

Herzliche und musikalische Grüße senden Ihnen
Carolin und Adrian Fischer
mit der Vorstandschaft der Musikschule Eppingen e.V.

§1 Unterrichtsgebühren gültig
ab 1. September 2024

Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Unterrichtsentgelte erhoben. Die nachfolgende Übersicht zeigt die monatlich zu entrichtenden Raten je Schüler; evtl. Zuschläge und Ermäßigungen sind hierin nicht berücksichtigt. (Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.) Die Musikschule finanziert sich aus Entgelten der Eltern, Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg, des Landkreis, sowie den kommunalen Zuschüssen der an der muse beteiligten Gemeinden.

GRUNDFÄCHER
Grundfächer Einheit Monat­liches Entgelt

muse-Mäuse

von 0 – 1,5 Jahre mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min 25,60 €

muse-Minis 

ab 1 ½ Jahre mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min  25,60 €

muse-Maxis

ab 3 Jahre zu Beginn mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min 25,60 €
Musikalische
Früherziehung I 

ab 4 Jahre

ab 6 Kindern 60 min 29,80 €
Musikalische
Früherziehung II 

ab 5 Jahre

ab 6 Kindern 60 min 29,80 €
Instrumenten­karussell
von 5 – 8 Jahre
ab 6 Kindern 60 min 34,70 €
INSTRUMENTAL- UND VOKALFÄCHER
Instrumental- und Vokalfächer Einheit Monatliches Entgelt
für Vorschulkinder im ersten Unterrichtsjahr 20 min 54,30 €
Einzelunterricht 30 min 69,90 €
45 min 96,90 €
60 min 132,20 €
2 Schüler 30 min 38,30 €
  45 min 52,20 €
3 – 4 Schüler 45 min 41,80 €
FLEXIUNTERRICHT
Flexiunterricht    
Unterrichts­einheiten
 30 min
5 x 30 min 159,60 €
10 x 30 min 302,60 €
Unterrichts­einheiten
 45 min
5 x 45 min 230,60 €
10 x 45 min 433,60 €
Ergänzungs- und Ensemblefächer: Musiktheorie, Gehörbildung, Studienvorbereitende Ausbildung
Einzelunterricht 30 min 69,90 €
  45 min 96,90 €
  60 min 132,20 €
Ensembles
Für Schüler der muse: entgeltfrei
Für externe Teilnehmer: 30 min 20,10 €
45 min 26,00 €
muse-Spatzen
Für Schüler der muse: entgeltfrei
Für externe Teilnehmer: 45 min 15,00 €
Malwerkstatt 60 min 34,70 €
Probeunterricht 30 min 25,00 €
Korrepetition 45 min 31,20 €

Eine Schnupperstunde, bei der der Interessent nach Absprache bei einer laufenden Unterrichtseinheit zuhört, ist kostenfrei.

Probeunterricht, bei dem der Schüler das Instrument aktiv kennen lernen kann, ist kostenpflichtig und wird mit 25,00 € für 30 Minuten abgerechnet.

Eine Korrepetitionseinheit von 45 Minuten pro Schuljahr ist kostenfrei.

Bei Inanspruchnahme von Mehrstunden intern wie extern fällt die Pauschale der Korrepetition nach §1 an.

Die Korrepetition von externe Vorspielen wird je nach Aufwand und vorheriger Absprache mit einer Mindestpauschale von 50,00 € berechnet.

Findet der Unterricht auf Instrumenten statt, die von der muse zur Verfügung gestellt werden (Klavier, Keyboard, Schlagzeug), berechnen wir eine monatliche Zusatzgebühr von 2,00 €.

§2 Anmeldung

  1. Ein Unterrichtsvertrag kommt durch einen Anmeldeantrag des Schülers sowie dessen Annahme durch schriftliche Bestätigung der Musikschule zustande. Minderjährige Schüler müssen durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Über die Aufnahme von Schülern entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

  2. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen.

  3. Bei Neuanmeldungen gilt der erste Monat als Probezeit.Innerhalb dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag zum Ende des Monats gekündigt werden.

  4. Bei Neuanmeldungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.

  5. Mit der Anmeldung wird die Gebührenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt.

  6. Für Ummeldungen (Wechsel des Unterrichtsfachs, bzw. des Lehrers) gelten die vorstehenden Regeln entsprechend.

§3 Ermäßigungen

Ermäßigungen können je Schüler nur einfach in Anspruch genommen werden, eine Kumulierung ist nicht möglich.

Vereinsschüler erhalten 10% Ermäßigung auf den Grundpreis. Die Ermäßigung wird nach Vorlage einer Vereinsbestätigung und nur für Instrumente, die im Verein gespielt werden, gewährt. Der betreffende Verein muss Mitglied der Musikschule Eppingen e.V. sein.

Geschwister

Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie erhält für ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den Grundpreis. Bei finanziellen Härtefällen können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der muse.

§4 Zuschläge

Die in der Übersicht auf S. 2 f. aufgeführten Unterrichtsentgelte gelten für Schüler, die ihren Erstwohnsitz in Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt oder Zaberfeld haben. Sulzfelder Schüler zahlen bis zum 31.12.2024 einen Zuschlag von 6%. 

Bei auswärtigen Schülern wird der fehlende kommunale Jahreszuschuss der Gemeinden anteilig auf 12 Monate verteilt. Dies bedeutet pro Fach Mehrkosten von 43 € pro Monat. Schüler, die älter als 18 Jahre sind, müssen ebenfalls die Mehrkosten von 43 € pro Monat tragen.

Für Kurse der Grundfächer (Mäuse bis Ikarus) erheben wir einen Auswärtigenzuschlag von 25%.

Schüler und Studenten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung dieser Zuschlag erlassen.

§5 Leihgebühren

Einige Instrumente können von der muse gemietet werden. Einzelheiten werden in einem gesonderten Mietvertrag geregelt.

§6 Fälligkeit und Zahlung der Gebühren

Die monatlichen Entgelte sind jeweils zum Monatsersten fällig und werden von der Musikschule per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Zahlung durch Überweisung ist zusätzlich zu jeder Rate eine Bearbeitungsgebühr von 1 € zu entrichten. Die Rate muss jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf dem Konto der Musikschule eingehen.

Die monatlichen Raten sind auch während der Ferienzeit zu entrichten.

Die Zahlungspflicht besteht ferner auch für Zeiten, in denen der Schüler dem Unterricht fernbleibt.

Zahlungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften als Gesamtschuldner.

§7 Unterrichtsmodalitäten

Während der Schulferien und an schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. Maßgeblich ist der Ferienplan der Eppinger Schulen. Für das volle Jahresentgelt garantieren wir mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.

Ist der Schüler erkrankt oder aus sonstigen Gründen daran gehindert, am Unterricht teilzunehmen, hat er die Musikschule hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Unterrichtsgebühren sind auch in diesem Fall weiter zu entrichten; ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts oder auf Nachholen des Unterrichts besteht nicht.

Weist der Schüler durch Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erkrankung nach, die länger als fünf Wochen dauert, werden ab der fünften Woche keine Entgelte erhoben.

Ist die Lehrkraft erkrankt, kann nach weniger als 34 Unterrichtseinheiten pro Jahr das Unterrichtsentgelt zum Ende des Schuljahres anteilig auf Antrag erstattet werden.

§8 Laufzeit und Kündigung des Vertrages

  1. Für das Jahr 2024 wird es eine außerordentliche Kündigungsfrist bis zum 18. August geben. 
  2. Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten zum Ende eines jeden Schulhalbjahres (28./29. Februar bzw. 31. August) ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.
    Vor einer Kündigung mangels Motivation o.ä. sollte unbedingt Rücksprache mit der Fachlehrkraft bzw. mit der Schulleitung gehalten werden. Oft eröffnen sich während eines solches Gesprächs neue positive Perspektiven. Ein solches Gespräch ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Kündigung.
  3. Bleibt der Schüler dem Unterricht ohne rechtfertigende Begründung länger als zwölf Wochen fern, ist die Musikschule berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich zu kündigen.
  4. Gerät der Zahlungspflichtige mit fälligen Zahlungen, die eine Monatsgebühr erreichen, länger als zwei Monat in Verzug, ist die Musikschule berechtigt, den Unterrichtsvertrag außerordentlich zu kündigen oder den Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis der Rückstand aufgeholt ist.
  5. In begründeten Ausnahmefällen (Wegzug, schwerwiegende Krankheit) kann der Schüler den Unterrichtsvertrag zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform; dabei ist der Kündigungsgrund durch geeignete Nachweise zu belegen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
  6. Lehrkräfte sind berechtigt, Abmeldungen in Schriftform entgegenzunehmen, können diese jedoch nicht bestätigen.
  7. Abmeldungen werden von der Verwaltung schriftlich bestätigt.
  8. Wenn der Lehrer zu einer weiteren Unterrichtung des Schülers nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann die Musikschule dem Schüler einen anderen Lehrer zuteilen. Ist ein anderer Lehrer nicht verfügbar oder ist der Schüler mit dem Wechsel nicht einverstanden, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich aufgehoben werden.

§9 Haftung

  1. Bei Unfällen im Rahmen des Unterrichts leistet die muse den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen und im Umfange des zu ihren Gunsten bei einem Versicherungsverband bestehenden Deckungsschutz Ersatz.
  2. Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei Teilnahme an Veranstaltungen der muse eintreten, besteht nicht, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen.

§10 Inkrafttreten und Gültigkeit der Gebührensatzung

Diese Gebührenordnung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.

Die Musikschule behält sich vor, die Gebührensatzung anzupassen. Sie wird eine Änderung mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich ankündigen mit dem Hinweis, dass die Anpassung gilt, wenn der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten ihr nicht bis sechs Wochen vor Inkrafttreten widersprechen. Erhebt der Schüler nicht fristgerecht Einspruch, gilt die angepasste Gebühr ab dem genannten Zeitpunkt. Erklärt der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten innerhalb der genannten Frist, dass er/Sie mit der Gebührenerhöhung nicht einverstanden ist, gilt die zuvor vereinbarte Gebühr fort; die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den Unterrichtsvertrag zum Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung zu kündigen. Diese Zusammenhänge wird die Musikschule im Ankündigungsschreiben erläutern.

Bankverbindungen

Volksbank Kraichgau eG    
IBAN: DE77 6729 2200 0000 0334 05
BIC: GENODE61WIE

Kreissparkasse Heilbronn   
IBAN: DE51 6205 0000 0020 0164 21
BIC: HEISDE66XXX

muse-Instrumente

Unser Leih­instrumente

An der Musikschule Eppingen e. V. werden folgende Instrumente verliehen ...

Unsere Instrumente

Akkordeon, Djembé, E-Bass, Gitarre, Horn, Klarinette, Kontrabass, Oboe, Posaune, Querflöte, Saxophon, Trompete, Viola, Violine, Violoncello.

Leihgebühren

Anschaffungswert Monatliche Leihgebühr
bis 100 € 6 €
bis 500 € 10 €
bis 1.000 € 15 €
bis 1.500 € 20 €
über 1.500 € 25 €

Welche Instrumente zur Zeit ausgeliehen werden können, erfahren Sie in der
Verwaltung.

Die Leihgebühren richten sich nach dem aktuellen Wert der Instrumente.

Einen Leihvertrag finden Sie unter: Unterricht/Formulare.

Die Musikschule Eppingen bemüht sich, ihr Instrumentarium ständig zu erweitern. Da gute Instrumente viel Geld kosten, hoffen wir auf die Unterstützung vieler Musikfreunde. 

Up

Wir sind ordentliches Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VDM) und sind nach dessen qualitätsorientierten Richtlinien strukturiert. Wir arbeiten mit qualifizierten Lehrkräften, die einen Hochschulabschluß oder eine Zusatzausbildung in ihrem jeweiligen Fachgebiet absolviert haben.

H E L L O T H E R E