muse-Entgelte und Vertragsdetails
Entgeltordnung
Unsere Musikschule finanziert sich aus Entgelten der Eltern, Zuschüssen vom Land und Kreis, sowie der kommunalen Zuschüssen der an der muse beteiligten Gemeinden und Ihren Spenden.
Liebe SchülerInnen, liebe Eltern,
seit 48 Jahren gibt es unsere Musikschule Eppingen.
48 Jahre – da steckt nicht nur eine Menge Musik drin …
sondern auch viele Herausforderungen wie die Folgen des „Herrenberg-Urteils“ oder die allgemeine wirtschaftliche Situation des Landes. Die angespannte finanzielle Lage vieler Kommunen wirkt sich zunehmend auf die Arbeit der Musikschulen aus. Umso dankbarer sind wir für die verlässliche Unterstützung unserer Mitgliedskommunen. Dennoch macht die allgemeine Kostenentwicklung eine Anpassung der Unterrichtsentgelte zum kommenden Schuljahr erforderlich. Trotz dieser Anpassung gehört die muse weiterhin zu den preisgünstigen Musikschulen innerhalb des Verbands deutscher Musikschulen in unserer Region.
Was das im Detail bedeutet – entnehmen Sie bitte der folgenden neuen Entgeltordnung.
Herzliche und musikalische Grüße sendet Ihnen
Ihre muse I Musikschule Eppingen e. V.
§1 Unterrichtsgebühren gültig
ab 1. September 2026
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Unterrichtsentgelte erhoben. Die nachfolgende Übersicht zeigt die monatlich zu entrichtenden Raten je Schüler; evtl. Zuschläge und Ermäßigungen sind hierin nicht berücksichtigt. Die Musikschule finanziert sich aus Entgelten der Eltern, Zuschüssen vom Land Baden-Württemberg, des Landkreis sowie den kommunalen Zuschüssen der an der muse beteiligten Gemeinden.
GRUNDFÄCHER
| Grundfächer | Einheit | Monatliches Entgelt | |
muse-Mäuse von 0 – 1,5 Jahre mit Begleitperson | ab 6 Kindern | 45 min | 28,00 € |
muse-Minis ab 1 ½ Jahre mit Begleitperson | ab 6 Kindern | 45 min | 28,00 € |
muse-Maxis ab 3 Jahre zu Beginn mit Begleitperson | ab 6 Kindern | 45 min | 28,00 € |
Musikalische ab 4 Jahre | ab 6 Kindern | 60 min | 32,00 € |
Musikalische ab 5 Jahre | ab 6 Kindern | 60 min |
32,00 € |
| Instrumentenkarussell von 6 – 8 Jahre | ab 6 Kindern | 60 min | 38,00 € |
INSTRUMENTAL- UND VOKALFÄCHER
| Instrumental- und Vokalfächer | Einheit | Monatliches Entgelt |
| für Vorschulkinder im ersten Unterrichtsjahr | 20 min | 55,00 € |
| Einzelunterricht | 30 min | 74,00 € |
| 45 min | 103,00 € | |
| 60 min | 140,00 € | |
| 2 Schüler | 30 min | 42,00 € |
| 45 min | 57,00 € | |
| 3 – 4 Schüler | 45 min | 45,00 € |
FLEXIUNTERRICHT
| Flexiunterricht | ||
| Unterrichtseinheiten 30 min | 5 x 30 min | 210,00 € |
| 10 x 30 min | 410,00 € |
Ergänzungs- und Ensemblefächer: Musiktheorie, Gehörbildung, Studienvorbereitende Ausbildung
| Einzelunterricht | 30 min | 74,00 € |
| 45 min | 103,00 € | |
| 60 min | 140,00 € | |
| Ensembles | ||
| Für Schüler der muse: | entgeltfrei | |
| Für externe Teilnehmer: | 30 min | 20,00 € |
| 45 min | 26,00 € | |
| muse-Spatzen | ||
| Für Schüler der muse: | entgeltfrei | |
| Für externe Teilnehmer: | 45 min | 15,00 € |
| Malwerkstatt | 60 min | 36,00 € |
| Probeunterricht | 30 min | 25,00 € |
| Korrepetition intern | 45 min | 35,00 € |
| Korrepetition extern | 45 min | 70,00 € |
Entgelte für weitere Angebote, insbesondere AGs, Bläserklassen und Kooperationsangebote, werden gesondert festgelegt.
Das Unterrichtsentgelt wird als Jahresgebühr berechnet und in zwölf monatlichen Teilbeträgen erhoben. Dies gilt unabhängig von Ferien und unterrichtsfreien Zeiten.
Eine Schnupperstunde, bei der der Interessent nach Absprache bei einer laufenden Unterrichtseinheit zuhört, ist kostenfrei.
Probeunterricht, bei dem der Schüler das Instrument aktiv kennen lernen kann, ist kostenpflichtig und wird mit 25,00 € für 30 Minuten abgerechnet.
Eine Korrepetitionseinheit von 45 Minuten pro Schuljahr ist kostenfrei. Bei Inanspruchnahme von Mehrstunden intern wie extern fällt die Pauschale der Korrepetition nach §1 an.
Die Korrepetition von externe Vorspielen wird je nach Aufwand und vorheriger Absprache mit einer Mindestpauschale von 70,00 € berechnet.
Findet der Unterricht auf Instrumenten statt, die von der muse zur Verfügung gestellt werden (Klavier, Keyboard, Schlagzeug), berechnen wir eine monatliche Zusatzgebühr von 2,00 €.
Bankverbindungen
§2 Anmeldung
- Ein Unterrichtsvertrag kommt durch einen Anmeldeantrag des Schülers sowie dessen Annahme durch schriftliche Bestätigung der Musikschule zustande. Minderjährige Schüler müssen durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Über die Aufnahme von Schülern entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
- Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen.
- Bei Neuanmeldungen gilt der erste Monat als Probezeit.Innerhalb dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag zum Ende des Monats gekündigt werden.
- Bei Neuanmeldungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erhoben.
- Mit der Anmeldung wird die Gebührenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt.
- Für Ummeldungen (Wechsel des Unterrichtsfachs, bzw. des Lehrers) gelten die vorstehenden Regeln entsprechend.
§3 Ermäßigungen
Ermäßigungen können je Schüler nur einfach in Anspruch genommen werden, eine Kumulierung ist nicht möglich.
Vereinsschüler erhalten 10% Ermäßigung auf den Grundpreis. Die Ermäßigung wird nach Vorlage einer Vereinsbestätigung und nur für Instrumente, die im Verein gespielt werden, gewährt. Der betreffende Verein muss Mitglied der Musikschule Eppingen e.V. sein.
Geschwister
Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie erhält für ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den Grundpreis. Bei finanziellen Härtefällen können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der muse.
§4 Zuschläge
Die in der Übersicht auf S. 2 f. aufgeführten Unterrichtsentgelte gelten für Schüler, die ihren Erstwohnsitz in Eppingen, Gemmingen, Ittlingen oder Kirchardt haben. Für Schüler mit Wohnort in Sulzfeld wird für den Instrumentalunterricht eine zusätzliche Gebühr von monatlich 8,67€ erhoben.
Bei auswärtigen Schülern wird der fehlende kommunale Jahreszuschuss der Gemeinden anteilig auf 12 Monate verteilt. Dies bedeutet pro Fach Mehrkosten von 43 € pro Monat. Schüler, die älter als 18 Jahre sind, müssen ebenfalls die Mehrkosten von 43 € pro Monat tragen. Schüler und Studenten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung dieser Zuschlag erlassen.
Für Kurse der Grundfächer (Mäuse bis Ikarus) erheben wir einen Auswärtigenzuschlag von 25%.
§5 Leihgebühren
Einige Instrumente können von der muse gemietet werden. Einzelheiten werden in einem gesonderten Mietvertrag geregelt.
§6 Fälligkeit und Zahlung der Gebühren
Die monatlichen Entgelte sind jeweils zum Monatsersten fällig und werden von der Musikschule per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Zahlung durch Überweisung ist zusätzlich zu jeder Rate eine Bearbeitungsgebühr von 1 € zu entrichten. Die Rate muss jeweils bis zum 15. eines jeden Monats auf dem Konto der Musikschule eingehen.
Die monatlichen Raten sind auch während der Ferienzeit zu entrichten.
Die Zahlungspflicht besteht ferner auch für Zeiten, in denen der Schüler dem Unterricht fernbleibt.
Zahlungspflichtig sind die Erziehungsberechtigten. Sie haften als Gesamtschuldner.
§7 Unterrichtsmodalitäten
Während der Schulferien und an schulfreien Tagen findet kein Unterricht statt. Maßgeblich ist der Ferienplan der Eppinger Schulen. Für das volle Jahresentgelt garantieren wir mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. Wird diese Mindestanzahl durch Unterrichtsausfall seitens der Lehrkraft unterschritten, kann das entsprechende Unterrichtsentgelt auf schriftlichen Antrag am Ende des Schuljahres anteilig erstattet werden. Ist der Schüler erkrankt oder aus sonstigen Gründen daran gehindert, am Unterricht teilzunehmen, hat er die Musikschule hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Unterrichtsgebühren sind auch in diesem Fall weiter zu entrichten; ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts oder auf Nachholen des Unterrichts besteht nicht.
Weist der Schüler durch Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erkrankung nach, die länger als fünf Wochen dauert, werden ab der fünften Woche keine Entgelte erhoben.
§8 Laufzeit und Kündigung des Vertrages
- Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten zum Ende eines jeden Schulhalbjahres (28./29. Februar bzw. 31. August) ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.
Vor einer Kündigung mangels Motivation o.ä. sollte unbedingt Rücksprache mit der Fachlehrkraft bzw. mit der Schulleitung gehalten werden. Oft eröffnen sich während eines solches Gesprächs neue positive Perspektiven. Ein solches Gespräch ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Kündigung. - Bleibt der Schüler dem Unterricht ohne rechtfertigende Begründung länger als zwölf Wochen fern, ist die Musikschule berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich zu kündigen.
- Gerät der Zahlungspflichtige mit fälligen Zahlungen, die eine Monatsgebühr erreichen, länger als zwei Monat in Verzug, ist die Musikschule berechtigt, den Unterrichtsvertrag außerordentlich zu kündigen oder den Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis der Rückstand aufgeholt ist.
- In begründeten Ausnahmefällen (Wegzug, schwerwiegende Krankheit) kann der Schüler den Unterrichtsvertrag zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform; dabei ist der Kündigungsgrund durch geeignete Nachweise zu belegen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.
- Lehrkräfte sind berechtigt, Abmeldungen in Schriftform entgegenzunehmen, können diese jedoch nicht bestätigen.
- Abmeldungen werden von der Verwaltung schriftlich bestätigt.
- Wenn der Lehrer zu einer weiteren Unterrichtung des Schülers nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann die Musikschule dem Schüler einen anderen Lehrer zuteilen. Ist ein anderer Lehrer nicht verfügbar oder ist der Schüler mit dem Wechsel nicht einverstanden, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich aufgehoben werden.
§9 Haftung
- Bei Unfällen im Rahmen des Unterrichts leistet die muse den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen und im Umfange des zu ihren Gunsten bei einem Versicherungsverband bestehenden Deckungsschutz Ersatz.
- Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei Teilnahme an Veranstaltungen der muse eintreten, besteht nicht, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen.
§10 Inkrafttreten und Gültigkeit der Gebührensatzung
Diese Entgeltordnung tritt zum 01. September 2026 in Kraft.
Die Musikschule behält sich vor, die Entgeltgeltordnung anzupassen. Sie wird eine Änderung mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich ankündigen mit dem Hinweis, dass die Anpassung gilt, wenn der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten ihr nicht bis sechs Wochen vor Inkrafttreten widersprechen. Erhebt der Schüler nicht fristgerecht Einspruch, gilt die angepasste Gebühr ab dem genannten Zeitpunkt. Erklärt der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten innerhalb der genannten Frist, dass Er/Sie mit der Entgeltanpassung nicht einverstanden ist, gilt die zuvor vereinbarte Gebühr fort; die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den Unterrichtsvertrag zum Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung zu kündigen.
Volksbank Kraichgau eG
IBAN: DE77 6729 2200 0000 0334 05
BIC: GENODE61WIE
Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE51 6205 0000 0020 0164 21
BIC: HEISDE66XXX
muse-Instrumente
Unser Leihinstrumente
An der Musikschule Eppingen e. V. werden folgende Instrumente verliehen ...
Unsere Instrumente
Leihgebühren
| Anschaffungswert | Monatliche Leihgebühr |
|---|---|
| bis 100 € | 6 € |
| bis 500 € | 10 € |
| bis 1.000 € | 15 € |
| bis 1.500 € | 20 € |
| über 1.500 € | 25 € |
Welche Instrumente zur Zeit ausgeliehen werden können, erfahren Sie in der
Verwaltung.
Die Leihgebühren richten sich nach dem aktuellen Wert der Instrumente.
Einen Leihvertrag finden Sie unter: Unterricht/Formulare.
Die Musikschule Eppingen bemüht sich, ihr Instrumentarium ständig zu erweitern. Da gute Instrumente viel Geld kosten, hoffen wir auf die Unterstützung vieler Musikfreunde.
